Nach mehreren erfolglosen Versuchen in den Vorjahren ist es der neuen Regierung nun doch gelungen, die längst überfällige Novellierung des GGBG in den Nationalrat einzubringen. Die Novelle setzt völker- und unionsrechtliche Vorgaben um, wobei folgendes für die Wirtschaft zu beachten ist: Klarstellung, dass Saug-Druck-Tanks dem Gefahrgutrecht unterliegen; Jahresberichte sind künftig spätestens 6 Monate nach dem Berichtsjahr zu erstellen; Absender müssen dem Beförderer (neu: in nachweisbarer Form) die erforderlichen Angaben (gegebenenfalls Beförderungs- und Begleitpapiere) liefern; Beförderer können sich auf die Angaben im Container-Pack-Zertifikat verlassen. Daneben werden vor allem für die Gefahrgut-Luftfracht-Vorgaben der ICAO umgesetzt, wobei die Ausbildung des Personals und auch der Abfertigungsagenten im Fokus liegt. Die Ausweitung der Kontrollbefugnisse der Austro Control sollen die Luftfahrt vor der vorschriftswidrigen Einbringung von Gefahrgut schützen. Zusätzliche Infos finden Sie auch auf der Gefahrgut-Website der Bundessparte Transport und Verkehr

Gefahrgutbeförderungsgesetz – Novelle 2018
