Unse­re Sor­gen wur­den ernst genom­men, zieht Erwin Leit­ner, Obmann des Fach­ver­ban­des für die Beför­de­rungs­ge­wer­be mit Pkw, zum par­la­men­ta­ri­schen Abän­de­rungs­an­trag zum Gele­gen­heits­ver­kehrs­ge­setz eine ers­te Zwi­schen­bi­lanz. Das im Regie­rungs­ent­wurf vor­ge­se­he­ne Preis­band für ver­mit­tel­te Fahr­ten wur­de um eine ganz kla­re Gestal­tungs­kom­pe­tenz des Lan­des­haupt­man­nes ergänzt. Der Min­dest­preis im Gesetz gilt nur, falls vom Bun­des­land kei­ne ande­ren Unter­gren­zen ver­ord­net wur­den. Das bedeu­tet, dass die Lan­des­haupt­leu­te bei­spiels­wei­se je nach Stre­cken­län­ge oder Fahr­dau­er Unter- und auch Ober­gren­zen für die Preis­ge­stal­tung fest­le­gen kön­nen. Damit wird auf die regio­na­len Unter­schie­de Rück­sicht genommen.

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