Es ist rich­tig, dass die Seil­bah­nen Teil des öffent­li­chen Ver­kehrs sind und als sol­cher die Betriebs- und Beför­de­rungs­pflicht haben. Wir akzep­tie­ren die Ent­schei­dung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, in Seil­bah­nen die 2G-Rege­lung ein­zu­füh­ren. Auch mit 2G ist eine gute Win­ter­sai­son mög­lich und das ist immer noch bes­ser als gar kei­ne Sai­son, sagt Franz Hörl, Obmann des Fach­ver­bands Seil­bah­nen. Anders als die FPÖ Tirol, die den 2G-Nach­weis in Seil­bah­nen als geset­zes­wid­rig ansieht und daher vor den Ver­fas­sungs­ge­richts­hof gehen will, sieht der Fach­ver­band von einer Kla­ge ab. Für uns hat die siche­re Beför­de­rung unse­rer Gäs­te obers­te Prio­ri­tät. Außer­dem ist es in der der­zei­ti­gen Situa­ti­on wich­tig, einen sicht­ba­ren und auch über unse­re Gren­zen wahr­nehm­ba­ren Bei­trag zu leis­ten, um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen ein­zu­däm­men. Wir müs­sen alles tun, um in eine gute Win­ter­sai­son star­ten zu können.

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