Die Ent­schei­dung für die kom­men­de Locke­rung der 2G-Regel für Seil­bah­nen bezeich­net deren Fach­ver­bands­ob­mann Franz Hörl als ein­zig nach­voll­zieh­ba­re Lösung mit Blick auf den bis­he­ri­gen Pan­de­mie­ver­lauf und die aktu­el­le Situa­ti­on. Im Wis­sen um das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al für unser Gesund­heits­we­sen hat die Bran­che bei ver­gan­ge­nen Wel­len jede Maß­nah­me mit­ge­tra­gen und umfas­send umge­setzt. In der jet­zi­gen Situa­ti­on spricht aber gar nichts mehr dafür, die Seil­bah­nen schlech­ter zu stel­len als ande­re, ver­gleich­ba­re Bran­chen, so Hörl. 3G sei damit ange­sichts der Fak­ten der bereits über­fäl­li­ge logi­sche Schritt. Die nun­meh­ri­ge Ent­schei­dung ist somit eine der sach­li­chen Fair­ness. Und sie ist auch ein wich­ti­ges Signal an die Gäs­te und die Unternehmen.