Im Rahmen der COVID-Investitionsprämie können Aufwände für umweltfreundliche Mobilitätslösungen bis zu 14 Prozent gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Investitionen in folgende Themenbereiche: Anschaffungen von Elektro-Fahrzeugen, Anschaffungen von Elektro-Fahrrädern und Transporträdern, die Errichtung von E‑Ladestationen, die Umrüstung von Fahrzeugen auf alternative, fossil-freie Antriebe, die Forcierung des Radverkehrs und der aktiven Mobilität sowie Maßnahmen beim Mobilitätsmanagement oder der umweltfreundlichen Gütermobilität. Die Förderung der COVID-Investitionsprämie (nicht rückzahlbarer Zuschuss) ist mit allen Förderungen von klimaaktiv mobil Prämien (E‑Mobilitätsförderung 2020) kombinierbar (kumulierbar). Anträge müssen zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beim aws einlagen (Umsetzung bis 28. Februar 2022).
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