Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt werden, sind bis zur Höhe von 3000 Euro abgabenfrei. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ). Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge). Die Corona-Prämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden (sowie für Zeiten der Kurzarbeit).
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