Ab sofort ist es möglich, die Abfrage der Risikoeinstufung (gemäß § 103c Kraftfahrgesetz) direkt über das Unternehmensservice-Portal (USP) durchzuführen. Bisher hatten die Unternehmen die Möglichkeit, ihre jeweilige Risikoeinstufung nur bei den Behörden zu erfragen. Gem § 103c KFG unterliegen alle Unternehmen, die Fahrzeuge einsetzen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006 fallen, einem Risikoeinstufungssystem im Sinne des Art 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die Einstufung erfolgt nach Maßgabe der relativen Anzahl und Schwere bestimmter Übertretungen. Auch die sog Positivkontrollen (Verkehrskontrollen, die zu keiner Beanstandung geführt haben) werden dabei berücksichtigt.

Fragen Sie Ihre Risikoeinstufung als Transportunternehmen ab
