Die EU-Kom­mis­si­on plant eine bal­di­ge Rück­kehr zur nor­ma­len (vor-COVID) Slot-Rege­lung im Flug­ver­kehr. Ziel des Geset­zes­vor­schlags ist außer­dem, die gel­ten­den Regeln über die Slot-Nut­zung lang­fris­tig fle­xi­bler und damit resi­li­en­ter gegen Kri­sen zu machen. Zukünf­tig sol­len begrün­de­te Aus­nah­men von der Rege­lung leich­ter mög­lich sein. Laut Vor­schlag soll ab 30. Okto­ber 2022 eine Rück­kehr zur Stan­dard­nut­zung von Start- und Lan­de­rech­ten im Flug­ver­kehr in Höhe von 80 Pro­zent gel­ten. Der Vor­schlag unter­liegt dem ordent­li­chen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren. Die drin­gen­den Erör­te­run­gen des Vor­schlags ste­hen jetzt im Euro­päi­schen Par­la­ment und im Rat an. Bei Ver­ab­schie­dung wer­den die Erleich­te­run­gen ab Beginn der Win­ter­flug­plan­pe­ri­ode bis zum 26. März 2024 gel­ten, dem Zeit­punkt, ab dem sich der Luft­ver­kehr vor­aus­sicht­lich wie­der voll­stän­dig erholt haben wird.

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