Für Neu­re­ge­lun­gen bei der Füh­rer­schein­aus­bil­dung und der Prü­fung hat die EU-Kom­mis­si­on einen Vor­schlag prä­sen­tiert. Auto­ma­tik­fahr­zeu­ge lösen in Zukunft die Fahr­zeu­ge mit Schalt­ge­trie­be ab. Das Upgrade von einem Füh­rer­schein, der auf das Len­ken von Auto­ma­tik­fahr­zeu­gen beschränkt ist und den Code78 ein­ge­tra­gen hat, auf einen unein­ge­schränk­ten B‑Führerscheine soll in Zukunft mög­lichst ein­fach sein. Die vor­ge­schla­ge­nen 7 Stun­den Fahr­schul­aus­bil­dung auf einem Fahr­zeug mit Schalt­ge­trie­be sol­len sowohl vor der Füh­rer­schein­prü­fung als auch danach absol­viert wer­den kön­nen (sowohl gänz­lich oder teil­wei­se). Der Euro­päi­sche Fahr­schul­ver­band EFA traf sich dazu in Brüs­sel und erör­ter­te mit EU-Abge­ord­ne­ter Bar­ba­ra Tha­ler und Exper­ten den Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on zu Füh­rer­schei­nen vom 1. März 2023.

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