Wir begrü­ßen die Öff­nungs­schrit­te, die die Bun­des­re­gie­rung für 5. März 2022 ange­kün­digt hat. Gleich­zei­tig mah­nen wir aber ein, die Zeit zu nüt­zen, um sich auf eine mög­li­cher­wei­se neue Wel­le im Herbst vor­zu­be­rei­ten. Dazu zäh­len kon­kre­te Rege­lun­gen für sys­tem­re­le­van­te Unter­neh­men, die für die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung wich­tig sind oder als Zulie­fe­rer für kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren, also für deren Ver­sor­gung mit Pro­duk­ti­ons- und Betriebs­mit­teln fun­gie­ren. Nur so kön­nen wir die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Hin­blick auf die Vor­be­rei­tun­gen auf den Herbst gewähr­leis­ten, sagt Gün­ther Reder, Obmann des Fach­ver­bands für das Güter­be­för­de­rungs­ge­wer­be. In Deutsch­land haben sich Bund und Län­der bereits im Jahr 2011 auf eine ein­heit­li­che Ein­tei­lung der Kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren (KRI­TIS) in neun Sek­to­ren ver­stän­digt. Ein Sek­tor umfasst Trans­port und Verkehr.

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