Wir begrüßen die Öffnungsschritte, die die Bundesregierung für 5. März 2022 angekündigt hat. Gleichzeitig mahnen wir aber ein, die Zeit zu nützen, um sich auf eine möglicherweise neue Welle im Herbst vorzubereiten. Dazu zählen konkrete Regelungen für systemrelevante Unternehmen, die für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind oder als Zulieferer für kritische Infrastrukturen, also für deren Versorgung mit Produktions- und Betriebsmitteln fungieren. Nur so können wir die Versorgungssicherheit in Hinblick auf die Vorbereitungen auf den Herbst gewährleisten, sagt Günther Reder, Obmann des Fachverbands für das Güterbeförderungsgewerbe. In Deutschland haben sich Bund und Länder bereits im Jahr 2011 auf eine einheitliche Einteilung der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) in neun Sektoren verständigt. Ein Sektor umfasst Transport und Verkehr.
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