In Belgien kann eine Geldstrafe von 1800 € verhängt werden, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Ein belgisches Unternehmen klagte dagegen und der EuGH hat am 20. Dezember 2017 entschieden: LKW-Fahrern ist es gemäß der Verordnung 561/2006 strikt untersagt ihre reguläre wöchentliche Ruhezeit (lt. EU-Verordnung Ruhepausenzeiträume von durchgehend mindestens 45 Stunden) in der Fahrerkabine zu verbringen. Die Begründung sieht der Gerichtshof aus der EU-Verordnung zur Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU-VO 561/2006), die das klar verbietet.
Mangel an sicheren Abstellplätzen
Nun müssen diesem Urteil rasch Taten der Politik folgen, warnt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ:
“Die höchsten Strafandrohungen nützen nichts wenn unsere Lenker in der Realität keine Alternative haben, als in der Fahrerkabine zu übernachten, weil sie ihr Fahrzeug nicht verlassen dürfen. Nach wie vor fehlt eine flächendeckende Infrastruktur, also Stellplätze in ausreichender Zahl, die adäquat gesichert sind. Es ist widersinnig, Strafen zu manifestieren, wo Alternativen fehlen.”
Weiters kritisiert er: “Alleine in Österreich zahlt die Branche für die Benutzung der Autobahninfrastruktur rund 1,3 Milliarden Euro, und diese Summe steigt von Jahr zu Jahr. Es mangelt jedoch an allen Ecken und Enden an sicheren Abstellplätzen, warmen und sauberen Sanitäreinrichtungen, und Aufenthaltsmöglichkeiten für unsere Lenkerinnen und Lenker“
Der Branchensprecher fordert hier müsse angesetzt werden, wenn auf europäischer Ebene im Rahmen des Road Packages auch Lenk und Ruhezeiten diskutiert werden: „Wir brauchen ehestmöglich Rahmenbedingungen, die Übergangsfristen festlegen. Das Ziel muss sein, so rasch wie möglich einen europaweiten rechtskonformen Rahmen zu schaffen, der den Transportunternehmen und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit und Transparenz schafft. Wir fordern in ganz Europa auch die Zweckbindung der Mautgebühren von LKW und Bus in eine Verbesserung der Infrastruktur für die Lenkerinnen und Lenker und die Unternehmen.”
»>Zur Presseaussendung des EuGH«<