Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Vermittlungsdienst, der es mittels einer Smartphone-Applikation ermöglichen soll, gegen Entgelt eine Verbindung zwischen Lenkern und Fahrgästen herzustellen, als Verkehrsdienstleistung im europarechtlichen Sinn einzustufen ist. Das von Uber angebotene Service fällt daher nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt und es ist Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln, unter denen derartige Dienstleistungen erbracht werden. Durch diese Entscheidung wird sichergestellt, dass Digitalisierung nicht dazu führen darf, Wettbewerbsverzerrungen zu schaffen.
Das Verfahren losgetreten hat ein spanischer Taxiunternehmer, der Beschwerde gegen den Uber Mutterkonzern UberPop einreichte. Aktuell liegen noch Fälle in Frankreich und Deutschland beim EuGH, die sich unter anderem mit UberBlack, dem Limousinen-Service des Unternehmens befassen. Dem nun gefällten Urteil dürfte allerdings eine zentrale Bedeutung als Präzedenzfall für alle EU-Staaten, sowie für noch ausstehende EuGH Entscheidungen zukommen.
Gute Nachrichten für Taxiunternehmen
Der Taxibranche ist das amerikanische Unternehmen schon lange ein Dorn im Fleisch. Weil sich das Uber und die bei ihm registrierten Fahrer nicht an offizielle Taxitarife halten müssen konnte sich der Anbieter bislang einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Dem dürfte mit dem neusten Gerichtsentscheid, zumindest vorerst, ein Riegel vorgeschoben sein. Dadurch konnte ein guter Schritt in Richtung Wettbewerbsgleichheit gemacht werden — Gute Nachrichten für die heimische Taxiunternehmen.
In seinem Ursprungsland, den USA, muss sich Uber aktuell noch keine Sorgen machen sein herkömmliches Geschäftsmodell aufgeben zu müssen. Den Großteil des Geschäfts machen hier noch Privatleute mit ihren eigenen Autos aus. Allerdings laufen auch hier bereits Gerichtsverfahren zur Klärung der Frage nach der Einstufung der Fahrer als Mitarbeiter. Eine Entscheidung gegen den Konzern hier könnte eine weite Signalwirkung haben und in letzter Instanz die Kosten des Dienstes spürbar in die Höhe treiben.
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