Die EU-Staats- und ‑Regie­rungs­chefs einig­ten sich auf ein Kli­ma­ziel 2030 von min­des­tens 55 Pro­zent. Das bedeu­tet, dass die kli­ma­schäd­li­chen Treib­haus­gas­emis­sio­nen in die­sem Jahr­zehnt um nicht weni­ger als 55 Pro­zent im Ver­gleich zu 1990 sin­ken müs­sen. Bis­lang lag die Ziel­mar­ke bei 40 Pro­zent. Wei­ters soll Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2050 erreicht wer­den. Jetzt geht es in die Ver­hand­lun­gen mit dem EU-Par­la­ment. Die Abge­ord­ne­ten wol­len eine Emis­si­ons­re­duk­ti­on um 60 Pro­zent durch­set­zen. Das Ergeb­nis wird also wohl zwi­schen die­sen bei­den Posi­tio­nen lie­gen. Die Eini­gung der Regie­rungs­chefs ent­spricht dem Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on. Die­se ist in der EU das Gre­mi­um, das neue Geset­ze anstößt. Das end­gül­ti­ge Ergeb­nis ent­schei­den dann aber die Regie­run­gen sowie das EU-Parlament.

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