Ab 2025/26 soll für den Stra­ßen­ver­kehr und Gebäu­de­sek­tor ein sepa­ra­tes EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tem ein­ge­führt wer­den. Der Vor­schlag der Kom­mis­si­on im Fit for 55 Paket sieht vor, dass Inver­kehr­brin­ger von fos­si­len Kraft­stof­fen ab 2026 Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­te am CO2-Markt erwer­ben und in Höhe ihrer jähr­li­chen Gesamt­emis­sio­nen am Jah­res­en­de abge­ben müs­sen. Die Men­ge an han­del­ba­ren Zer­ti­fi­ka­ten wird durch eine Ober­gren­ze limi­tiert. Das Emis­si­ons­han­dels­sys­tem soll Treib­haus­gas­emis­sio­nen in die­sen Sek­to­ren sen­ken, wird aber fos­si­le Heiz- und Kraft­stof­fe für End­ver­brau­cher ver­teu­ern. Um sozia­le Aus­wir­kun­gen für ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te abzu­fe­dern, soll ein eige­ner Kli­ma-Sozi­al­fonds geschaf­fen wer­den. Nun liegt es an den Mit­glied­staa­ten (Rat) und dem Euro­päi­schen Par­la­ment, den durch­aus strit­ti­gen Vor­schlag der Kom­mis­si­on zu ver­han­deln. Aus Sicht der Ver­kehrs­wirt­schaft sind unaus­ge­wo­ge­ne Kos­ten­stei­ge­run­gen im Ver­kehrs­be­reich jeden­falls abzulehnen.

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