Die EU-Kom­mis­si­on hat einen Not­fall­plan für den Ver­kehrs­sek­tor ver­öf­fent­licht. Die­ser soll die Leh­ren aus der COVID-Pan­de­mie sowie den der­zei­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen durch den Angriff Russ­lands auf die Ukrai­ne zie­hen und den euro­päi­schen Ver­kehrs­sek­tor in Zukunft resi­li­en­ter machen. Es wur­den zehn Akti­ons­be­rei­che iden­ti­fi­ziert, in denen Maß­nah­men vor­ge­schla­gen wer­den. Die wich­tigs­te Erkennt­nis aus den Kri­sen der letz­ten Jah­re ist, dass Kri­sen­re­ak­ti­ons­maß­nah­men unbe­dingt koor­di­niert wer­den müs­sen. Daher sind Leit­prin­zi­pi­en vor­ge­se­hen, die sicher­stel­len, dass Kri­sen­re­ak­ti­ons­maß­nah­men im Ein­klang mit den EU-Ver­trä­gen ver­hält­nis­mä­ßig, trans­pa­rent und dis­kri­mi­nie­rungs­frei sind und ein wei­ter­hin rei­bungs­lo­ses Funk­tio­nie­ren des Bin­nen­markts gewährleisten.

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