Die öster­rei­chi­schen Unter­neh­men und die Wirt­schafts­kam­mer unter­stüt­zen das Vor­ha­ben, dem nach­hal­ti­gen und sozi­al ver­ant­wor­tungs­vol­len Wirt­schaf­ten, wie es in Euro­pa seit jeher prak­ti­ziert wird, zu glo­ba­ler Gel­tung zu ver­hel­fen. Das darf aller­dings nicht zum Bume­rang für den Wirt­schafts­stand­ort Euro­pa wer­den. Staat­li­che Hoheits­auf­ga­ben kön­nen nicht ein­fach auf die Unter­neh­men abge­wälzt wer­den, sagt Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf. Der Ent­wurf bedarf des­halb in den Tri­log­ver­hand­lun­gen, die nächs­te Woche star­ten sol­len, einer ein­ge­hen­den Über­ar­bei­tung. Wir appel­lie­ren ins­be­son­de­re an die ver­han­deln­den Mit­glied­staa­ten im Rat, sich für einen prak­ti­ka­blen und ver­hält­nis­mä­ßi­gen Rechts­rah­men ein­zu­set­zen. Die EU muss als zukunfts­fä­hi­ger und wirt­schafts­freund­li­cher Stand­ort erhal­ten bleiben.

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