Seit dem Angriff Russ­lands auf die Ukrai­ne sind mehr als 7 Mio Men­schen aus der Ukrai­ne in die EU geflo­hen. Bis­her sind nur rela­tiv weni­ge Per­so­nen im erwerbs­fä­hi­gen Alter in den EU-Arbeits­markt ein­ge­tre­ten. Die EU-Kom­mis­si­on for­dert die Mit­glied­staa­ten nun auf, über spe­zi­el­le Hilfs­an­ge­bo­te zu infor­mie­ren und die Inte­gra­ti­on in den Arbeits­markt von geflüch­te­ten Per­so­nen zu för­dern. Arbeit­ge­ber, die Ver­trie­be­ne ein­stel­len, sol­len unter­stützt und Zuschüs­se für Unter­neh­mens­grün­dun­gen gewährt wer­den. Die Mit­glied­staa­ten sol­len Kom­pe­ten­zen und Qua­li­fi­ka­tio­nen rasch bewer­ten und aner­ken­nen sowie Zugang zur beruf­li­chen Erst­aus­bil­dung sowie zu wei­te­ren Bil­dungs­an­ge­bo­ten gewäh­ren. Eine rasche und unbü­ro­kra­ti­sche Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on ist sowohl im Sin­ne der Ver­trie­be­nen als auch im Sin­ne der hei­mi­schen Betrie­be, die unter mas­si­vem Fach­kräf­te­man­gel leiden.

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