Die Schwer­ver­kehrs­kon­trol­len für Bus­se und Lkw errei­chen schritt­wei­se wie­der Vor­kri­sen­ni­veau. Als Basis für die Bewer­tung der tech­ni­schen Män­gel und der Ladungs­si­che­rung (samt Risi­ko­ein­stu­fung) dient die EU-Richt­li­nie 2014/47/EU. Die EU-Kom­mis­si­on öff­ne­te nun eine öffent­li­che Kon­sul­ta­ti­on zu einer Über­ar­bei­tung der Vor­schrif­ten für die tech­ni­sche Über­wa­chung von Fahr­zeu­gen in der EU, die für Mit­te 2023 geplant ist. Die tech­ni­sche Über­wa­chung von Fahr­zeu­gen ist sowohl für die Stra­ßen­ver­kehrs­si­cher­heit als auch für die Auf­recht­erhal­tung der Umwelt­ver­träg­lich­keit eines Fahr­zeugs über sei­ne Lebens­dau­er uner­läss­lich. Die Ergeb­nis­se wer­den in die EU-Vor­schrif­ten über die tech­ni­sche Über­wa­chung ein­flie­ßen, ein­schließ­lich der Vor­schrif­ten über die regel­mä­ßi­ge tech­ni­sche Über­wa­chung, Unter­wegs­kon­trol­len bei Nutz­fahr­zeu­gen und die Zulas­sung von Fahrzeugdokumenten.

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