Die Streichung des Code 78 (Beschränkung auf Automatik) soll mittels sog kleiner Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, bei der der Schüler zeigt, dass er das Schaltgetriebe grundsätzlich beherrscht, vereinfacht möglich werden. Diesen flexiblen Lösungsvorschlag, der vom Juristischen Dienst der EU-Kommission abgesegnet ist, möchte die EU-Kommission demnächst den Mitgliedstaaten schriftlich mitteilen. In Deutschland kündigten Behördenexperten vor dt Fahrschulvertretern bei einer Fachtagung an, dass man in diesem Fall die Prüfungsorganisation TÜV nicht mehr involvieren würde bei der Streichung des Code 78. Jeder Fahrlehrer soll die Prüfungsbestätigung ausstellen können (Analog der Bestätigung für die Ausbildung Code 96). Frankreich beispielsweise verlangt 7 Fahrstunden bei der Streichung des Code 78.

EU-Kommission deutet bei Automatikbeschränkung Flexibilität an
