Wie schon im Früh­jahr 2020 for­dert die EU-Kom­mis­si­on alle Mit­glied­staa­ten auf, soge­nann­te Green Lanes für den Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr an den Grenz­über­gän­gen ein­zu­rich­ten. Dadurch sol­len stö­rungs­freie Güter­ver­kehrs­flüs­se gewähr­leis­tet wer­den. Zusätz­lich soll das Kon­zept auf alle Ver­kehrs­trä­ger, also auch Schie­ne, Luft­fahrt und Schiff­fahrt, über­tra­gen wer­den und soweit wie mög­lich auch für den Per­so­nen­ver­kehr gel­ten. Die Mit­glied­staa­ten sol­len kei­ne zusätz­li­chen Nach­wei­se an der Gren­ze ver­lan­gen und not­wen­di­ge Infor­ma­tio­nen sol­len, soweit erfor­der­lich, elek­tro­nisch über­mit­telt wer­den. Wei­ters emp­fiehlt die EU-Kom­mis­si­on, Fahr­ver­bo­te auf­zu­he­ben, wenn dies not­wen­dig ist, und sau­be­re Rast­plät­ze zur Ver­fü­gung zu stel­len. Im Ver­kehrs­sek­tor beschäf­tig­te Per­so­nen dür­fen nicht von Aus­gangs­sper­ren betrof­fen sein.

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