Wie schon im Frühjahr 2020 fordert die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten auf, sogenannte Green Lanes für den Straßengüterverkehr an den Grenzübergängen einzurichten. Dadurch sollen störungsfreie Güterverkehrsflüsse gewährleistet werden. Zusätzlich soll das Konzept auf alle Verkehrsträger, also auch Schiene, Luftfahrt und Schifffahrt, übertragen werden und soweit wie möglich auch für den Personenverkehr gelten. Die Mitgliedstaaten sollen keine zusätzlichen Nachweise an der Grenze verlangen und notwendige Informationen sollen, soweit erforderlich, elektronisch übermittelt werden. Weiters empfiehlt die EU-Kommission, Fahrverbote aufzuheben, wenn dies notwendig ist, und saubere Rastplätze zur Verfügung zu stellen. Im Verkehrssektor beschäftigte Personen dürfen nicht von Ausgangssperren betroffen sein.
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