2023 fei­ert die EU das 30-jäh­ri­ge Bestehen des Bin­nen­markts. Der EU-Bin­nen­markt ermög­licht den frei­en Ver­kehr von Waren und Dienst­leis­tun­gen, Per­so­nen und Kapi­tal im gesam­ten Gebiet der EU. Seit sei­ner Grün­dung am 1. Jän­ner 1993 hat der euro­päi­sche Bin­nen­markt dazu bei­getra­gen den All­tag von Men­schen und Unter­neh­men zu erleich­tern sowie Arbeits­plät­ze und Wachs­tum in der gesam­ten EU zu för­dern. Öster­reich trat dem Bin­nen­markt zeit­gleich mit sei­nem EU-Bei­tritt am 1. Jän­ner 1995 bei. Die jüngs­ten Kri­sen wie die Covid-19-Pan­de­mie und der Krieg Russ­lands gegen die Ukrai­ne haben gezeigt, dass Wei­ter­ent­wick­lun­gen nötig sind, um den EU-Bin­nen­markt für die Zukunft zu sichern.

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