Reisende haben auch bei einem verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung, so lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Selbst dann, wenn der Anschlussflug gar nicht von einer europäischen Airline angeboten wurde. Entscheidend sei, dass die gesamte Flugverbindung bei einem europäischen Anbieter gebucht wurde. In dem konkreten Fall hatten elf Fluggäste bei einem tschechischen Luftfahrtunternehmen eine Reise von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok gebucht. Der zweite Flug mit einer arabischen Airline kam mit 488 Minuten Verspätung in Thailand an. Somit muss die tschechische Airline den Reisenden, die die gesamte Reise bei dem tschechischen Anbieter gebucht hatten, Schadenersatz zahlen.

Entschädigung auch bei Flugverspätung außerhalb der EU
