Die heimische Mobilitätswirtschaft ist überaus erfreut über die Verlängerung und Ausweitung des Energiekostenzuschusses in Form des EKZ 2, hält Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr fest: Damit ist in den Verhandlungen ein Top-Ergebnis erzielt worden, auch weil für unsere Branche die Erhöhung der Unterstützungsquote von 30 auf 60 Prozent in der Stufe 1 von entscheidender Bedeutung ist. Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Dazu kommt, dass der angekündigte Energiekostenzuschuss 2 nunmehr das gesamte kommende Jahr 2023 als Förderzeitraum abdeckt. Damit ist der Wirtschaft und der Wirtschaftskammer als ihrer Interessenvertretung ein großer Erfolg gelungen. Die Richtlinie wird im zweiten Quartal 2023 veröffentlicht.
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