Die hei­mi­sche Mobi­li­täts­wirt­schaft ist über­aus erfreut über die Ver­län­ge­rung und Aus­wei­tung des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses in Form des EKZ 2, hält Alex­an­der Klacs­ka, Obmann der Bun­des­spar­te Trans­port und Ver­kehr fest: Damit ist in den Ver­hand­lun­gen ein Top-Ergeb­nis erzielt wor­den, auch weil für unse­re Bran­che die Erhö­hung der Unter­stüt­zungs­quo­te von 30 auf 60 Pro­zent in der Stu­fe 1 von ent­schei­den­der Bedeu­tung ist. Geför­dert wer­den in Stu­fe 1 unter ande­rem fol­gen­de Ener­gie­for­men: Treib­stof­fe, Strom, Erd­gas, Wärme/Kälte, Dampf und Heiz­öl. Dazu kommt, dass der ange­kün­dig­te Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2 nun­mehr das gesam­te kom­men­de Jahr 2023 als För­der­zeit­raum abdeckt. Damit ist der Wirt­schaft und der Wirt­schafts­kam­mer als ihrer Inter­es­sen­ver­tre­tung ein gro­ßer Erfolg gelun­gen. Die Richt­li­nie wird im zwei­ten Quar­tal 2023 veröffentlicht.

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