Gesetzte entrümpeln heißt: Nach der jüngst im Verkehrsausschuss des Nationalrat beschlossenen Änderung der Straßenverkehrsordnung muss künftig nicht mehr in jedem Bundesland gesondert eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Stattdessen soll ein Antrag bei jener Landesregierung reichen, in deren Wirkungsbereich die Fahrt beginnt. Die neue Regelung bringt unseren Betrieben nicht nur administrative Erleichterungen, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse. Derzeit müssen Unternehmen für Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrfahrverbot bis zu 9 Bescheide beantragen und auch entsprechend Verwaltungsgebühren entrichten, wenn die Fahrt über zwei oder mehrere Bundesländer gehen soll.
Erleichterungen für Omnibusse
Die befristeten Erleichterungen für den Ortslinienverkehr wurden verlängert und teilweise in unbefristetes Dauerrecht übernommen. So soll künftig die manuelle Nachtragspflicht am Tachographen von Tätigkeiten bei Fahrerwechsel bis 2020 entfallen. Auch Mitführverpflichtungen von Formularen und Schaublättern werden reduziert. Oberleitungsbusse sollen aus praktischen Erwägungen von der Verpflichtung zur Mitführung eines Kontrollgeräts ausgenommen werden.
Mir sind diese Punkte wichtig — große Würfe stehen jedoch noch aus. Damit meine ich: die längst überfällige Abschaffung des generellen Nacht-60ers für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen sowie die Forderung der Bundessparte nach einer Möglichkeit, vorübergehend Lkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug abzustellen, Bereinigung der regionalen Verkehrsbeschränkungen etc.
Vorschriften mit Augenmaß und Sachverstand braucht die Wirtschaft.
Ich hoffe, dass das Plenum dies auch so verabschiedet.