Unternehmertum fördern
Ich habe am 5.November bereits vom positiven Votum im Verkehrsausschuss berichtet, nun wurde die nächste Hürde genommen.
Worum geht es: durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung muss künftig nicht mehr in jedem Bundesland gesondert eine Ausnahmegenehmigung vom LKW-Wochenend- und Nachtfahrfahrverbot beantragt werden.
Überdies wurde im KFG Erleichterungen für Omnibusse beim Einsatz des Tachografen fixiert. Die befristeten Erleichterungen für den Ortslinienverkehr wurden verlängert und teilweise in unbefristetes Dauerrecht übernommen. So soll künftig die manuelle Nachtragspflicht am Tachographen von Tätigkeiten bei Fahrerwechsel bis 2020 entfallen. Auch Mitführverpflichtungen von Formularen und Schaublättern werden reduziert. Oberleitungsbusse sollen aus praktischen Erwägungen von der Verpflichtung zur Mitführung eines Kontrollgeräts ausgenommen werden.
Mir sind diese Punkte wichtig — große Würfe sind jedoch noch nötig.Zur Stärkung des heimischen Logistikstandortes braucht es die längst überfällige Abschaffung des generellen Nacht-60ers für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen sowie die Forderung der Bundessparte nach einer Möglichkeit, vorübergehend Lkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug abzustellen, Bereinigung der regionalen Verkehrsbeschränkungen etc.
Vorschriften mit Augenmaß und Sachverstand braucht die Wirtschaft auch auf europäischer Ebene.
Denn die unterschiedliche Umsetzung von EU-Recht in Mitgliedstaaten führt zu Wettbewerbsverzerrungen, und bedeutet die Schubumkehr europäischer Ideen. Wir brauchen hier ein Bewusstsein auf europäischer Ebene, dass hier mehr Harmonisierung nötig ist, ansonsten scheitert die Europäische Verkehrspolitik.
Verfolgen sie den parlamentarischen Prozess weiter