Bei der Anschaf­fung von Elek­tro­au­tos kön­nen Unter­neh­men eine För­de­rung bean­tra­gen. Für E‑Pkw in Unter­neh­men beträgt die Unter­stüt­zung heu­er 2000 Euro (1000 Euro Bonus durch Fahr­zeug­im­por­teur, 1000 Euro staat­li­che Prä­mie). Der Kli­ma- und Ener­gie­fonds gewährt ins­ge­samt Mit­tel bei der Anschaf­fung von Elek­tro­fahr­zeu­gen bzw Fahr­zeu­gen mit Brenn­stoff­zel­len­an­trieb (Pkw, Nutz­fahr­zeu­ge, Bus­se, Son­der­fahr­zeu­ge, Mopeds und Motor­rä­der) sowie mul­ti­mo­da­le Mobi­li­täts­kno­ten. Ein beson­de­rer Fokus liegt heu­er auf der För­de­rung von E‑Fahrzeugen für E‑Taxi, E‑Mietwagen, E‑Carsharing und E‑Fahrschulfahrzeuge. Die Berech­nung der För­de­rung erfolgt in Form einer Pau­scha­le in Abhän­gig­keit des Fahr­zeug­typs, und beträgt maxi­mal 30 Pro­zent der umwelt­re­le­van­ten Inves­ti­ti­ons­mehr­kos­ten (Net­to­be­trag). Dies gilt für alle Antrags­stel­lun­gen bis 31. März 2023 (bzw solan­ge Bud­get ver­füg­bar ist).

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