Ein Zwei-Phasen-Modell für gestundete Abgabenschulden bei der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung erweitert die Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten abzutragen. Die Zahlungsfrist für Stundungen wird von 15. Jänner 2021 auf 31. März 2021 verlängert. Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen zurückgezahlt werden. Die Phase 1 (1. April 2021 bis 30. Juni 2022) umfasst 15 Monate und die Phase 2 (1. Juli 2022 bis 31. März 2024) umfasst 21 Monate (dh insgesamt 36 Monate). Das Ratenzahlungsmodell gilt für die Finanzverwaltung und die ÖGK bzw BVAEB. Die Stundungszinsen betragen 2 Prozent über dem Basiszinssatz, dh derzeit 1,38 Prozent bei ÖGK/BVAEB im Zeitraum vom 1. April 2021 bis 20. Juni 2022.
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