Derzeit läuft die Phase 3 der Kurzarbeit (1. Okt 2020 – 31. März 2021). Ihr gingen die Phase 2 (1. Juni bis 30. Sept 2020) und Phase 1 voraus (1. März bis 31. Mai 2020). Arbeitsnehmer erhalten wie bisher 80/85/90 Prozent des Nettolohns. Die Arbeitszeit kann zwischen 30 und 80 Prozent betragen. Die Behaltefrist nach der Kurzarbeit beträgt ein Monat. Alle Mehrkosten werden den Unternehmen voll ersetzt (Arbeitgeber zahlen die Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeit). Für Arbeitnehmer besteht eine verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft in der Nicht-Arbeitszeit (Weiterbildung von AMS und Betrieb abgewickelt). Das Genehmigungsverfahren erfolgt standardisiert. Erwartet wird, dass für besonders hart betroffene Unternehmen eine weitere Verlängerung um sechs Monate nötig wird.
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