Der­zeit läuft die Pha­se 3 der Kurz­ar­beit (1. Okt 2020 – 31. März 2021). Ihr gin­gen die Pha­se 2 (1. Juni bis 30. Sept 2020) und Pha­se 1 vor­aus (1. März bis 31. Mai 2020). Arbeits­neh­mer erhal­ten wie bis­her 80/85/90 Pro­zent des Net­to­lohns. Die Arbeits­zeit kann zwi­schen 30 und 80 Pro­zent betra­gen. Die Behal­te­frist nach der Kurz­ar­beit beträgt ein Monat. Alle Mehr­kos­ten wer­den den Unter­neh­men voll ersetzt (Arbeit­ge­ber zah­len die Kos­ten für die tat­säch­lich geleis­te­te Arbeit). Für Arbeit­neh­mer besteht eine ver­pflich­ten­de Wei­ter­bil­dungs­be­reit­schaft in der Nicht-Arbeits­zeit (Wei­ter­bil­dung von AMS und Betrieb abge­wi­ckelt). Das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren erfolgt stan­dar­di­siert. Erwar­tet wird, dass für beson­ders hart betrof­fe­ne Unter­neh­men eine wei­te­re Ver­län­ge­rung um sechs Mona­te nötig wird.

mehr