Die geltende Ausnahmeregelung wurde aufgrund der Corona-Krise nochmals bis zum Ende der Wintersaison 2021/22 verlängert. Die Regelung erlaubt Fluggesellschaften, bis zur Hälfte der ihnen zugewiesenen Flughafen-Slots zurückzugeben. Sie verlieren damit nicht ihre Zeitnischen, auch wenn sie diese nicht voll nutzen. Die Fortführung der Ausnahmeregelung soll den schwer von der Krise getroffenen Luftfahrtsektor im beginnenden Aufschwung unterstützen.
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