Die gel­ten­de Aus­nah­me­re­ge­lung wur­de auf­grund der Coro­na-Kri­se noch­mals bis zum Ende der Win­ter­sai­son 2021/22 ver­län­gert. Die Rege­lung erlaubt Flug­ge­sell­schaf­ten, bis zur Hälf­te der ihnen zuge­wie­se­nen Flug­ha­fen-Slots zurück­zu­ge­ben. Sie ver­lie­ren damit nicht ihre Zeit­ni­schen, auch wenn sie die­se nicht voll nut­zen. Die Fort­füh­rung der Aus­nah­me­re­ge­lung soll den schwer von der Kri­se getrof­fe­nen Luft­fahrt­sek­tor im begin­nen­den Auf­schwung unterstützen.

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