Um eine sichere und erfolgreiche Wintersaison zu ermöglichen, haben Tourismus- und Gesundheitsministerium konkrete Winterregeln (für Gastronomie, Hotellerie, Seilbahnen, Aprés Ski, Adventmärkte) erarbeitet. Der bestehende 3‑Stufenplan gibt zum Teil bereits den rechtlichen Rahmen vor: Derzeit, dh bei Stufe 1, würden folgende Auflagen gelten: In der Gastronomie und Hotellerie genügt derzeit ein 3G-Nachweis für den Zutritt. Beim Après Ski (und Nachtgastronomie) müssten Nicht-Geimpfte einen PCR-Test nachweisen (ein Antigen-Test ist nicht ausreichend). Für Besucher der Seilbahnbetriebe gilt bereits seit 15. September 2021 das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske. Für Advent- und Weihnachts-Märkte gilt beim Zutritt ein 3G-Nachweis (Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests 24 h). Die Verordnung mit endgültigen Details steht noch aus.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments