Zur Unter­stüt­zung der Wirt­schaft in der Coro­na-Kri­se wur­de die COVID-19 Finan­zie­rungs­agen­tur des Bun­des GmbH (COF­AG) ein­ge­rich­tet. Die COF­AG stellt Garan­tien, Fix­kos­ten­zu­schüs­se, den Ver­lus­ter­satz, den Aus­falls­bo­nus sowie den Lock­down-Umsatz­er­satz bereit. In Sum­me ste­hen dafür 15 Mrd Euro im Rah­men des Coro­na-Hilfs­fonds zur Ver­fü­gung. Ein neu auf­ge­leg­tes Kor­rek­tur­for­mu­lar ermög­licht nun Kor­rek­tu­ren hin­sicht­lich der Höhe des erhal­te­nen Zuschus­ses. Sie haben die Mög­lich­keit, den Zuschuss gänz­lich, wenn kei­ne Antrags­be­rech­ti­gung bestand oder teil­wei­se zurück­zu­zah­len. Mit der Kor­rek­tur­mel­dung legen Sie die Rück­zah­lung an die COF­AG offen und erhal­ten eine Bestä­ti­gung der Rück­zah­lung von der COFAG.

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