Um mit dem B‑Führerschein künftig einen bis 4250 kg schweren Elektrotransporter lenken zu dürfen, erfolgt künftig kein Eintrag des sog Code 120 in den Führerschein mehr. Der Lenker muss jedoch zumindest zwei Jahre ununterbrochen die Lenkberechtigung Klasse B besitzen. Die bisher verlangte zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von fünf Unterrichtseinheiten entfällt. Die Fahrzeuge müssen über einen alternativen Antrieb verfügen und zum Gütertransport dienen. Die Einschränkung auf lediglich E‑Transporter entfällt. Es dürfen keine Anhänger gezogen werden. Die 3500 kg übersteigende Masse muss ausschließlich auf das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems (schwerere Batterie des Elektrofahrzeugs) gegenüber dem Antriebssystem von Fahrzeugen mit denselben Ausmessungen, die mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet sind, zurückzuführen sein. Die Ladekapazität darf gegenüber diesen Fahrzeugen nicht erhöht sein.
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