Bei den Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw steigen die Gehälter linear um 2,5 Prozent (in allen Beschäftigungsgruppen). Diese Erhöhung gilt auch für Lehrlingsentschädigungen. Zu Änderungen kommt es auch im Rahmenrecht: Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach dem MSchG (Mutterschutzgesetz) sowie dem VKG (Väter-Karenzgesetz) werden für Geburten ab dem 1. Jänner 2019 im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten auf Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Kündigungsfristen sowie EFZ im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1. Jänner 2019 im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, werden bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 24 Monaten berücksichtigt und stehen daher nicht zusätzlich zu.

Beim KV Taxi steigen die Gehälter um 2,5 %
