Beim Job­ti­cket finan­zie­ren die Unter­neh­men ihre Mit­ar­bei­ter Tickets für den Öffent­li­chen Ver­kehr wie bei­spiels­wei­se ein Kli­ma­ti­cket Ö, eine Jah­res­kar­te der Wie­ner Lini­en oder eines Ver­kehrs­ver­bunds (zumin­dest teil­wei­se). Das Ticket kann unein­ge­schränkt für Dienst­rei­sen, Wege zum Arbeits­platz und Frei­zeit­we­ge ver­wen­det wer­den. Job­ti­ckets sind frei von Sozi­al­ab­ga­ben, Lohn­ne­ben­kos­ten und Sach­be­zü­gen. Sein Ticket, das zumin­dest am Wohn­ort oder Arbeits­ort gül­tig sein muss, kann der Mit­ar­bei­ter auch selbst anschaf­fen und er erhält die Kos­ten teil­wei­se oder zur Gän­ze vom Unter­neh­men erstat­tet. Für Stre­cken, für die ein Job­ti­cket zur Ver­fü­gung gestellt wird, kann kei­ne Pend­ler­pau­scha­le bezo­gen wer­den. Für Mit­ar­bei­ter, die kein Job­ti­cket benö­ti­gen, kann alter­na­tiv ein Mobi­li­täts­bo­nus aus­be­zahlt wer­den (lohn­steu­er­re­le­vant). Kli­ma­ak­tiv mobil Prä­mi­en kön­nen nur lukriert wer­den, wenn Job­ti­ckets mit ande­ren Maß­nah­men des umwelt­freund­li­chen Mobi­li­täts­ma­nage­ments kom­bi­niert werden.

mehr lesen