Unter­neh­men stei­gern Ihre Attrak­tiv­ät bei Mit­ar­bei­tern und Bewer­bern, wenn sie im Umwelt­schutz aktiv sind. Beim Job­Rad (Job-Bike) stel­len die Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­tern ein Dienst­rad zur Ver­fü­gung, das die­se sowohl dienst­lich für Berufs­we­ge als auch pri­vat nut­zen kön­nen. Betrie­be kön­nen ihren Mit­ar­bei­tern Fahr­rä­der (ver­trag­lich) kos­ten­frei über­las­sen oder je nach Gestal­tung des Modells eine (monat­li­che) Nut­zungs­ge­bühr (ein Pro­zent des Kauf­prei­ses) ein­he­ben, wobei das E‑Bike oder Fahr­rad spä­ter (nach vier Jah­ren) in den Besitz des Mit­ar­bei­ters über­geht. Als Steu­er­vor­tei­le gel­ten der Vor­steu­er­ab­zug (bei fünf­jäh­ri­ger Nut­zung) sowie die Sach­be­zugs­be­frei­ung. Ab fünf Rädern gewährt auch kli­ma­ak­tiv mobil Prä­mi­en. Dienst­fahr­rä­der sind lohn­steu­er­frei, dh der Sach­be­zug ist lohn­steu­er­frei (ohne Weg­fall der Pend­ler­pau­scha­le). Job­Rä­der sol­len zur akti­ven Mobi­li­tät und zur Stei­ge­rung der per­sön­li­chen Fit­ness und Gesund­heit motivieren.

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