Beim Ener­gie­kos­ten­zu­schuss für Unter­neh­men han­delt es sich um eine finan­zi­el­le Kom­pen­sa­ti­on eines Teils der Ener­gie-Mehr­kos­ten für den Zeit­raum März bis Sep­tem­ber 2022 im Ver­gleich zum Vor­jahr. För­der­fä­hi­ge Unter­neh­men kön­nen sich vor­aus­sicht­lich etwa ab Ende Okto­ber beim aws-För­der­ma­na­ger zunächst regis­trie­ren und erhal­ten ein Zeit­fens­ter zuge­wie­sen für die for­ma­le Ein­rei­chung spä­ter im Novem­ber, so der aktu­el­le Fahr­plan. Der­zeit erfolgt die Noti­fi­zie­rung bei der EU-Kom­mis­si­on. Zuschüs­se gibt es in vier Stu­fen in der Höhe von maxi­mal 400.000 (Stu­fe 1) bis 50 Mio Euro. In Stu­fe 1 wer­den die Mehr­kos­ten für Strom, Erd­gas und Treib­stof­fe mit 30 Pro­zent der Preis­dif­fe­renz zum Vor­jahr geför­dert. Die Zuschuss­un­ter­gren­ze bei Stu­fe 1 beträgt 2000 Euro. Dar­un­ter sind Pau­schal­för­de­run­gen geplant, für die die Richt­li­nie noch erar­bei­tet wird. Der­zeit ist ein Bud­get­be­darf auf 1,3 Mrd Euro vorgesehen.

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