Beim Här­te­fall­fonds (För­de­rung für Selb­stän­di­ge) wickelt die Wirt­schafts­kam­mer die För­de­run­gen für die Bun­des­re­gie­rung ab. Ansu­chen für die Aus­zah­lungs­pha­se 1 konn­ten bis 16. April 2020 gestellt wer­den. Ansu­chen für die Aus­zah­lungs­pha­se 2 kön­nen bis 31. Jän­ner 2021 ein­ge­bracht wer­den. Die Ein­rei­chung auf För­de­rung aus dem Här­te­fall-Fonds für das sechs­te Coro­na-Monat (von 16. August bis 15. Sep­tem­ber 2020) ist ab sofort mög­lich. Mit­tel aus dem Här­te­fall-Fonds kön­nen inner­halb der neun Mona­te zwi­schen 16. März 2020 und 15. Dezem­ber 2020 aktu­ell ins­ge­samt sechs Mal jeweils bean­tragt wer­den (max 2000 Euro pro Betrach­tungs­mo­nat), dh max 12.000 Euro (exklu­si­ve eines all­fäl­li­gen Come­back-Bonus, der max 500 Euro pro Betrach­tungs­mo­nat beträgt, dh ins­ge­samt max 3000 Euro).

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