Beim Härtefallfonds (Förderung für Selbständige) wickelt die Wirtschaftskammer die Förderungen für die Bundesregierung ab. Ansuchen für die Auszahlungsphase 1 konnten bis 16. April 2020 gestellt werden. Ansuchen für die Auszahlungsphase 2 können bis 31. Jänner 2021 eingebracht werden. Die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das sechste Corona-Monat (von 16. August bis 15. September 2020) ist ab sofort möglich. Mittel aus dem Härtefall-Fonds können innerhalb der neun Monate zwischen 16. März 2020 und 15. Dezember 2020 aktuell insgesamt sechs Mal jeweils beantragt werden (max 2000 Euro pro Betrachtungsmonat), dh max 12.000 Euro (exklusive eines allfälligen Comeback-Bonus, der max 500 Euro pro Betrachtungsmonat beträgt, dh insgesamt max 3000 Euro).
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