Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2 werden nachträglich auf 500 Euro aufgerundet, wenn diese bisher unter 500 Euro (wegen der 2000 Euro-Obergrenze) lagen. Künftig wird bei grundsätzlich gegebenem Förderanspruch durch einen zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro kein Förderbetrag mehr unter 1000 Euro monatlich liegen können. Weiters werden um jeweils drei Monate verlängert die Anzahl der förderbaren Monate (neu sechs Monate statt bisher drei) sowie der Betrachtungszeitraum (neu von 16. März 2020 bis 15. Dezember 2020 statt bisher 15. September 2020). Auch geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt. Zudem wurde klargestellt, dass Förderbeträge aus dem Härtefall-Fonds beim Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht angerechnet werden. Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Deckung der persönlichen Lebenshaltungskosten von Unternehmern.

Bei Härtefallfonds bei WKO wichtige neue Verbesserungen
