Ab dem Jahreswechsel 2020/2021 sind wiederum umfangreiche Vorschriftenänderungen für Gefahrguttransporte auf allen Verkehrsträgern zu beachten. Für die Neuerungen – im zweijährigen Turnus — bei den Binnenverkehrsträgern Straße (Vorschrift ADR), Schiene (RID) und Binnenschifffahrt (ADN) gilt ab 1. Jänner 2021 eine sechsmonatige Übergangsfrist bis 30. Juni 2021. Grundlage ist das sog Orange Book der UN-ECE. Im Luftverkehr gelten ab 1. Januar 2021 die jährlichen Änderungen der IATA-DGR (ohne Übergangsfrist). Die Dangerous Goods Regulations (DGR) gibt die internationale Luftfahrtorganisation IATA heraus. Im Seeverkehr dürfen die IMO Vorschriften, die ab 1. Jänner 2022 gelten, schon ein Jahr früher angewendet werden.
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