Theo­rie­kur­se kön­nen wie­der per E‑Learning abge­hal­ten wer­den. Die­se Vor­ge­hens­wei­se wird den Fahr­schu­len seit Beginn des Lock­downs vom Kli­ma­schutz­mi­nis­te­ri­um neu­er­lich gestat­tet. Auch bei den bevor­ste­hen­den Weih­nachts­kur­sen kann der Theo­rie­un­ter­richt damit in die­sem For­mat abge­hal­ten wer­den. Ledig­lich unbe­dingt erfor­der­li­che Beruf­li­che Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen sind der­zeit in Prä­senz gestat­tet (3G und Mas­ke). Ein­zel­un­ter­richt ist eben­falls zuläs­sig (und damit auch Fahr­stun­den). Bei den E‑Lear­ning-Kur­sen gel­ten Kri­te­ri­en wie Inter­ak­ti­on, Fra­gen­stel­len muss mög­lich sein, kei­ne frem­den Fahr­schü­ler, kei­ne Ver­kür­zung, Schü­ler­an­zahl ana­log zum Prä­senz­un­ter­richt, Auf­merk­sam­keits­kon­trol­le und Protokollierung.

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