Theoriekurse können derzeit wahlweise in Präsenz oder per E‑Learning abgehalten werden. Diese Regelung wurde vom Verkehrsministerium (BMK) bis Samstag, 31. Juli 2021 verlängert. Die 68. KDV-Novelle brachte zuletzt ein neues Rechtsregime zur Vorgangsweise, wie die Zulässigkeit des E‑Learning in Fahrschulen während der Pandemie bekannt gemacht wird. Die Kriterien für die Abhaltung eines E‑Learning-Kurses sind unverändert einzuhalten wie Interaktion, Fragenstellen muss möglich sein, keine fremden Fahrschüler, keine Verkürzung, Schüleranzahl analog zum Präsenzunterricht, Aufmerksamkeitskontrolle und Protokollierung. Im Lehrsaal gilt weiterhin unverändert die FFP2-Maskenpflicht. Der Mindestabstand von 2m wurde mit der neuen Öffnungsverordnung ab 10. Juni 2021 auf 1 m verringert.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments