In fast allen Bun­des­län­dern bestehen auf wich­ti­gen Stre­cken­ab­schnit­ten Fahr­ver­bo­te für Lkw über 3,5 Ton­nen, das seit etwa 2004. Wer­den zusätz­lich will­kür­li­che und vor­wie­gend auf sub­jek­ti­ven Wahr­neh­mun­gen basie­ren­de Fahr­ver­bo­te gesetzt, dann führt das nicht nur zu einer wei­te­ren Belas­tung der hei­mi­schen Trans­port­un­ter­neh­men, son­dern auch zu kon­tra­pro­duk­ti­ven Effek­ten für die Umwelt, so Gün­ther Reder, Obmann des Fach­ver­ban­des Güter­be­för­de­rung. Schon jetzt ver­ur­sach­ten Umweg­ver­keh­re, die auf­grund von Fahr­ver­bo­ten nötig sind, in Öster­reich jähr­lich Fol­ge­kos­ten von 285 Mio Euro. Wenn wir die CO2-Kli­ma­zie­le errei­chen wol­len, brau­chen wir in Bezug auf Fahr­ver­bo­te eine bun­des­weit koor­di­nier­te Vor­ge­hens­wei­se. Ein unkon­trol­lier­ter Wild­wuchs in den Bun­des­län­dern zu Fahr­ver­bo­ten gem IG‑L und StVO-Fahr­ver­bo­ten bringt uns nicht weiter.

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