In einer aktu­el­len Ent­schei­dung vom 28. Okto­ber 2020 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) fest­ge­stellt, dass die Höhe der deut­schen Lkw-Maut gegen Euro­pa­recht ver­stößt. Öster­rei­chi­sche Unter­neh­men, die Maut in Deutsch­land ent­rich­tet haben, haben dem­nach grund­sätz­lich Anspruch auf Rück­erstat­tung der zu viel bezahl­ten Maut. Exper­ten schät­zen, dass je nach Lkw (Anzahl der Ach­sen, Euro-Klas­se) 3 bis 7 Pro­zent der Maut zu viel bezahlt wur­de. Die Erstat­tung für die Ansprü­che aus dem Jahr 2017 soll noch bis Ende 2020 gel­tend gemacht wer­den, da die­se sonst inner­halb von drei Jah­ren ab Anspruchs­ent­ste­hung verjähren.

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