In einer aktuellen Entscheidung vom 28. Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt. Österreichische Unternehmen, die Maut in Deutschland entrichtet haben, haben demnach grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Maut. Experten schätzen, dass je nach Lkw (Anzahl der Achsen, Euro-Klasse) 3 bis 7 Prozent der Maut zu viel bezahlt wurde. Die Erstattung für die Ansprüche aus dem Jahr 2017 soll noch bis Ende 2020 geltend gemacht werden, da diese sonst innerhalb von drei Jahren ab Anspruchsentstehung verjähren.
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