In Kurzarbeit verringern die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit und erhalten dennoch den Großteil ihres bisherigen Entgelts weiter. Die Ersatzraten betragen unverändert bei 80, 85 und 90 Prozent. Im Rahmen der Corona-Kurzarbeit wird der größte Teil der Mehrkosten, die sich für Arbeitgeber im Vergleich zur erhaltenen Arbeitsleistung ergeben, vom AMS ersetzt. Die sog Phase 3 der Kurzarbeit dauert bis zum 1. März 2020, sie startete mit 1. Oktober 2020. Für sog Lockdown-Betriebe gelten weiters Erleichterungen, sie sind Unternehmen aus Branchen, die in einer eigenen Beilage zur Kurzarbeitsrichtlinie aufgelistet und entsprechen grundsätzlich jenen, die in der Richtlinie für die Umsatzvergütung genannt sind.
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