Der Corona-Hilfsfonds gewährt Kreditgarantien und Zuschüsse zu den Fixkosten. Als Fixkosten sind Mieten von Geschäftsräumen, betriebliche Versicherungsprämien, Lizenzgebühren, Zinsaufwendungen, Leasingraten-Teile, Strom & Gas (ohne Personal) zu betrachten. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt nach dem Umsatzausfall des Unternehmens (zB bei 40 bis 60 Prozent Ausfall eine 25 prozentige Ersatzleistung). Die Förderauszahlung (bis zur Hälfte) erfolgt bereits nach zehn Tagen. Für die gesamte Förderung ist zumindest ein zweiter Antrag ab 19. August 2020 zu stellen. Wenn bis August alle Daten vorhanden sind, kann schon die zweite Hälfte ausbezahlt werden, sonst im Wege einer dritten Teilzahlung bis Jahresende. Unterstützungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet.

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