Der Corona-Hilfsfond, der über die COFAG abgewickelt wird, verfügt über zwei Hilfsinstrumente. Einerseits werden Kredite über die Banken vergeben, die mit einer Garantie seitens des Staates ausgestattet sind. Weiters werden direkte (nichtrückzahlbare) Zuschüsse für Fixkosten und verderblich gewordene (saisonale) Ware gewährt. Als Fixkosten sind Mieten von Geschäftsräumen, betriebliche Versicherungsprämien, Lizenzgebühren, Zinsaufwendungen, Leasingraten-Teile, Strom & Gas (ohne Personal) zu betrachten. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens (zB bei 40 bis 60 Prozent Ausfall eine 25 prozentige Ersatzleistung). Die Förderauszahlung (von einen Drittel) erfolgt bereits nach zehn Tagen. Für die gesamte Förderung ist zumindest ein zweiter Antrag ab 19. August 2020 zu stellen.

Bei Corona-Hilfsfonds Fixkostenzuschuss abholen ab 20. Mai 2020
